Statuten

     

    Statuten des Vereins «Weiterbildung Appenzeller Mittelland»

     

    Art. 1  Name, Sitz

    1 Unter, dem Namen «Weiterbildung Appenzeller Mittelland» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des schweizerischen Zivilgesetzbuches.

    2 Der Sitz befindet sich am Standort des Sekretariates.

     

    Art. 2  Zweck

    1 Der Verein bezweckt die Organisation und Durchführung von Kursen zur Aus- und Weiterbildung von Erwachsenen. Er versteht sich als gemeinnützige Dienstleistungsorganisation für die Bevölkerung, vor allem des Appenzeller Mittellandes. Er ist nicht gewinnorientiert.

     

    Art. 3  Mitgliedschaft

    1 Die Mitglieder des Vereins sind die Einwohnergemeinden Bühler, Gais, Speicher, Teufen und Trogen.

     

    Art. 4  Mitgliederversammlung

    1 Es findet jährlich im 2. Kalenderhalbjahr eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.

    2 In der Mitgliederversammlung verfügen die in Art. 3 genannten Mitglieder über je eine Stimme.

    3 Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn von mindestens drei Gemeinden stimmberechtigte Delegierte anwesend sind.

    4 Jede Gemeinde bestimmt eine Delegierte oder einen Delegierten (sinnvollerweise Vorstandsmitglieder oder Kursorganisatorinnen) und teilt den Entscheid dem Präsidium mit. Delegierte haben vor jeder Mitgliederversammlung beim Gemeinderat Anweisungen für das Abstimmungsverhalten einzuholen und entsprechend zu stimmen.

    5 Die Mitgliederversammlung wählt auf die Dauer von jeweils einem Jahr einen Vorstand von 3 - 6 Mitgliedern und aus deren Mitte die Präsidentin oder den Präsidenten. Es ist darauf zu achten, dass sich der Vorstand aus Personen aus verschiedenen Gemeinden zusammensetzt.

    6 Ausserdem genehmigt die Mitgliederversammlung die Jahresrechnung und beschliesst über alle weiteren Geschäfte, die ihr vom Vorstand vorgelegt werden.

     

    Art. 5  Zuständigkeit des Vorstandes

    1 Der Vorstand konstituiert sich unter der Leitung der Präsidentin oder desPräsidenten selbst. Er ist befugt, ausgeschiedene Mitglieder unter dem Jahr zuersetzen.

    2 Der Vorstand führt die Tätigkeit des Vereins selbständig, soweit dafür nicht nach Gesetz oder Statuten die Mitgliederversammlung zuständig ist. Er regelt die Vertretung des Vereins nach aussen, schliesst in seinem Namen Verträge ab und kann aus seiner Mitte unter Zuzug weiterer Personen, Arbeitsgruppen bilden. Eine ständige Arbeitsgruppe bilden die Kursorganisatorinnen und Kursorganisatoren.

    3 Der Vorstand arbeitet im Sinne des Vereinszwecks (Art. 2) mit den Behörden der Gemeinden Bühler, Gais, Speicher, Teufen, Trogen und dem kantonalen Dachverband «Weiterbildung AR» (WebAR) zusammen.

     

    Art. 6  Revision

    1 Als Revisoren oder Revisorinnen amten die Finanzverwalter der Gemeinden Speicher und Teufen. Eine separate Wahl findet nicht statt.

     

    Art. 7  Haftung und Jahresbeiträge

    1 Mitglieder bezahlen einen von der Mitgliederversammlung alljährlich festzusetzenden Jahresbeitrag.

    2 Für die Verbindlichkeiten des Vereins haften die Mitglieder höchstens bis zum festgesetzten Jahresbeitrag. Im Weiteren haftet ausschliesslich das Vermögen des Vereins.

     

    >Art. 8  Geschäftsjahr

    1 Das Geschäftsjahr dauert vom 1. Juli bis zum 30. Juni.

     

    Art. 9  Statutenänderung und Auflösung

    1 Statutenänderungen, sowie der Beschluss, den Verein «Weiterbildung Appenzeller Mittelland» aufzulösen, bedürfen mindestens der Zustimmung von 3 der 5 Gemeinden.

    2 Allfällige überschüssige Mittel bei der Auflösung des Vereins sind einer Organisation oder einem Verein zuzuwenden, der sich in geeigneter Weise für ähnliche Belange einsetzt wie der Verein "Weiterbildung Appenzeller Mittelland".

     

    Die vorliegenden Statuten wurden an der Mitgliederversammlung vom 25. Oktober 2018 genehmigt. Sie ersetzen die Statuten vom 9. November 2011.

    Teufen, 25. Oktober 2018

     

    Die Aktuarin:  Der Präsident: 
       
       
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    Elisabeth Büche Dieter Leopold

    Hinweis

    Unser Verein basiert auf ehrenamtlicher Arbeit. Deshalb sind unsere Sekretariate nicht immer besetzt. Wir bemühen uns aber, Ihr Anliegen möglichst rasch zu bearbeiten.
    Danke für Ihr Verständnis.

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    Sekretariat

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